Family-Office

Private Werte schützen

Private Vermögen

Analyse, Zielsetzung und Absicherung für Ihren finanziellen Erfolg

Wir erstellen eine umfangreiche Analyse Ihrer privaten Vermögensbilanz, Einnahmen und Ausgaben und Liquiditätsverhältnisse. Darauf aufbauend erarbeiten wir auf Basis Ihrer Zielvorstellungen gemeinsam mit Ihnen einen Weg der optimalen Vermögensstrategie.

Wir berücksichtigen Ihre persönlichen Ziele und Ihr familiäres Umfeld genauso wie die wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Auch entwickeln wir eine Strategie, wie der geplante Weg bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit abgesichert werden kann. Als Ergebnis erhalten Sie unter Einsatz moderner EDV-Programme einen Bericht, in dem wir Ihnen verständlich darstellen, welchen Weg Ihr Vermögen von jetzt an nach Ihrem Willen nehmen soll.

Ferner kontrollieren wir periodisch, ob der gewünschte Erfolg auch eingetreten ist und stellen Ihnen die Soll-Ist-Abweichungen verständlich dar. Auf Basis dieser Abweichungen können wir überlegen, ob man durch weitere Maßnahmen Ihr persönliches Ergebnis noch verbessern kann.

Testamentsvollstreckung

Effiziente Testamentsvollstreckung und testamentarische Gestaltung

Als Steuerberatungskanzlei die auf Erbschaftsteuer spezialisiert ist, können wir schon im Vorfeld die Testamentsvollstreckung vorbereiten und bei der Gestaltung des Testaments mitwirken und schlussendlich die Testamentsvollstreckung durchführen.

Durch die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung haben wir volle Einsicht in Ihre Finanzen und somit einen entscheidenden Vorteil gegenüber Rechtsanwälten oder Notaren.

Phasen der Testamentsvollstreckung

  • Analyse des Vermögens und Beratung
  • Ernennung des Testamentvollstreckers im Testament
  • In Kraft treten des Testamentvollstreckers bei Tod des Erblassers / der Erblasserin

Die Testamentsvollstreckung

  • Sicherung des Nachlasses
  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Erstellung der Erbschaftssteuererklärung
  • Verwaltung und Verteilung des Nachlasses
  • Auskunft und Rechenschaft gegenüber Erben
  • Erhalt und Mehrung des anvertrauten Vermögens (bei Dauertestamentsvollstreckung)

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Gern können Sie uns anrufen, uns eine E-Mail schreiben oder einfach das Kontaktformular nutzen.